1. Allgemeine Informationen
Diese Gewährleistungsbedingungen gelten für alle Produkte, die über diese Website von Ravmorik erworben werden.
Sie berücksichtigen die jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen sowie die geltenden Verbraucherschutzvorschriften und informieren über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für alle über diese Website erworbenen Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Gewährleistungsbedingungen begründen keine freiwillige Herstellergarantie oder Händlergarantie. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Bestimmungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
Für die über diese Website angebotenen Produkte wird keine freiwillige Garantie übernommen, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder auf der jeweiligen Produktseite ausdrücklich angegeben wurde.
Sofern für einzelne Produkte eine freiwillige Herstellergarantie besteht, richten sich deren Umfang, Voraussetzungen und Bedingungen ausschließlich nach den Garantieerklärungen des jeweiligen Herstellers.
Diese Gewährleistungsbedingungen gelten für sämtliche über diese Website angebotenen Produkte.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wegen mangelhafter Ware sind von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht sowie von sonstigen Rückgabe- und Erstattungsregelungen zu unterscheiden.
Informationen über ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht sowie über Rückgaben und Erstattungen finden Sie in der gesonderten Widerrufsbelehrung beziehungsweise Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie auf dieser Website.
Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere zwingende Rechte im Zusammenhang mit Widerruf, Rückgabe und mangelhafter Ware, bleiben hiervon unberührt.
2. Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie den geltenden Verbraucherschutzbestimmungen.
Diese Gewährleistungsbedingungen berücksichtigen insbesondere die geltenden Anforderungen der Europäischen Union im Bereich des Warenkaufs und des Verbraucherschutzes, soweit diese auf den jeweiligen Kaufvertrag Anwendung finden.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.
Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar sind und einen weitergehenden Schutz vorsehen, bleiben diese Rechte ebenfalls unberührt.
3. Umfang der gesetzlichen Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst Sachmängel nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Ein Sachmangel kann insbesondere vorliegen, wenn:
-
das gelieferte Produkt nicht der Bestellung oder der vereinbarten Produktbeschreibung entspricht;
-
Material, Verarbeitung oder Ausführung erheblich von den vereinbarten Eigenschaften abweichen;
-
das Produkt nicht für die gewöhnliche oder vereinbarte Verwendung geeignet ist;
-
die Ware mangelhaft verarbeitet wurde;
-
eine falsche oder unvollständige Lieferung erfolgt ist.
Produktbeschreibungen, Materialangaben, Größeninformationen, Pflegehinweise sowie weitere Angaben auf der jeweiligen Produktseite können bei der Beurteilung der vertragsgemäßen Beschaffenheit berücksichtigt werden.
Die Beurteilung, ob im konkreten Einzelfall ein Sachmangel vorliegt, erfolgt ausschließlich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
4. Produkteigenschaften
Je nach Material, Herstellungsverfahren und Art des Produkts können Produkte Eigenschaften oder geringfügige Abweichungen aufweisen, die keinen Sachmangel darstellen, sofern sie sich innerhalb handelsüblicher, materialtypischer oder technisch bedingter Toleranzen bewegen und die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der Ware erfüllt sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
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geringfügige Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Bildschirmdarstellungen oder Lichtverhältnisse;
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geringfügige Unterschiede in Struktur oder Materialbeschaffenheit;
-
handelsübliche Maßtoleranzen;
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natürliche Materialeigenschaften;
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geringfügige Unterschiede zwischen Produktionschargen.
Solche Eigenschaften stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar, soweit die Ware dennoch den vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entspricht.
Ob im Einzelfall ein Sachmangel vorliegt, richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
5. Fälle, die grundsätzlich keinen Sachmangel darstellen
Soweit die nachfolgenden Erscheinungen oder Schäden nicht auf einen bereits bei Lieferung vorhandenen Sachmangel beziehungsweise auf eine nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften relevante Vertragswidrigkeit zurückzuführen sind, stellen sie grundsätzlich keinen Sachmangel dar.
Hierzu können insbesondere Schäden oder Veränderungen gehören, die verursacht wurden durch:
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normalen Verschleiß infolge gewöhnlicher Nutzung;
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natürliche Alterung von Materialien;
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normale Farbveränderungen durch Sonnenlicht, regelmäßiges Tragen oder Waschen;
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materialbedingtes und handelsübliches Pilling;
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Einlaufen oder geringfügige Formveränderungen innerhalb materialüblicher Toleranzen;
-
unsachgemäßes Waschen, Trocknen oder Bügeln entgegen den Pflegehinweisen;
-
Verwendung ungeeigneter Wasch-, Reinigungs- oder Bleichmittel;
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übermäßige mechanische Beanspruchung;
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Schnitte, Risse, Löcher oder sonstige Beschädigungen durch äußere Einwirkungen;
-
zweckwidrige oder unsachgemäße Verwendung;
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unsachgemäße Lagerung;
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eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen, soweit diese für den geltend gemachten Schaden ursächlich waren;
-
Feuer, Feuchtigkeit, Überschwemmungen oder sonstige äußere Einwirkungen, soweit der betreffende Schaden nicht auf einen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel zurückzuführen ist.
Grundsätzlich nicht als Sachmangel gelten außerdem, soweit sie Folge der gewöhnlichen Nutzung oder materialtypischer Eigenschaften sind:
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normale Gebrauchsspuren;
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gewöhnlicher alters- oder nutzungsbedingter Verschleiß;
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geringfügige Faltenbildung nach Versand oder Lagerung;
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materialtypische Elastizitätsveränderungen im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung.
Ob im konkreten Einzelfall dennoch ein Sachmangel vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Regelungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
6. Pflegehinweise
Zur Erhaltung der Qualität, Funktion und Gebrauchseigenschaften der Produkte sollten die jeweiligen Pflegekennzeichnungen und Pflegehinweise beachtet werden.
Insbesondere wird empfohlen:
-
Waschen gemäß Pflegeetikett;
-
Verwendung geeigneter Waschmittel;
-
Verzicht auf aggressive oder ungeeignete Bleichmittel;
-
Einhaltung der empfohlenen Waschtemperaturen;
-
sachgemäßes Trocknen;
-
Bügeln ausschließlich entsprechend den jeweiligen Pflegehinweisen.
Schäden, die ausschließlich durch eine nachweislich unsachgemäße Behandlung oder die Nichtbeachtung der Pflegehinweise verursacht wurden und nicht auf einen bereits bestehenden Sachmangel zurückzuführen sind, fallen im gesetzlich zulässigen Umfang nicht unter die gesetzliche Gewährleistung.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei tatsächlich mangelhafter Ware bleiben hiervon unberührt.
7. Dauer der gesetzlichen Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Lieferung beziehungsweise Ablieferung der Ware an den Verbraucher, soweit die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen.
Soweit deutsches Recht Anwendung findet, beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich nichts Abweichendes vorgesehen ist.
Soweit gesetzlich vorgesehen, wird innerhalb des jeweils maßgeblichen gesetzlichen Zeitraums vermutet, dass ein festgestellter Sachmangel bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.
Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Beweislastregelungen.
Zur Bearbeitung eines Gewährleistungsanspruchs können ein Kaufnachweis, die Bestellnummer oder andere geeignete Nachweise zur Zuordnung des Kaufs hilfreich sein.
Das Fehlen eines bestimmten Nachweisdokuments schließt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht aus, sofern der Kauf und die gesetzlichen Voraussetzungen auf andere geeignete Weise nachgewiesen werden können.
8. Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs
Sollten Sie einen möglichen Sachmangel feststellen, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden.
Für eine möglichst zügige Bearbeitung können insbesondere folgende Informationen hilfreich sein:
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Bestellnummer;
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Beschreibung des Mangels;
-
aussagekräftige Fotos des Produkts;
-
Fotos der Produktkennzeichnung, sofern vorhanden;
-
gegebenenfalls weitere geeignete Nachweise oder Informationen.
Die Bereitstellung möglichst vollständiger Informationen erleichtert die Prüfung und Zuordnung Ihres Anliegens.
Die genannten Informationen dienen der vereinfachten und schnelleren Bearbeitung. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden nicht allein deshalb ausgeschlossen oder eingeschränkt, weil einzelne der genannten Informationen oder Unterlagen nicht vorgelegt werden können.
9. Prüfung des Mangels
Nach Eingang Ihrer Anfrage wird der gemeldete Sachmangel im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen geprüft.
Soweit für die Prüfung erforderlich, können weitere Informationen angefordert oder eine Rücksendung des Produkts notwendig werden.
Zur möglichst schnellen und eindeutigen Zuordnung einer Gewährleistungsanfrage empfehlen wir, vor einer Rücksendung unseren Kundenservice zu kontaktieren.
Ist für die Prüfung eines geltend gemachten Mangels eine Rücksendung erforderlich, teilen wir Ihnen die entsprechenden Rücksendeinformationen und gegebenenfalls die hierfür vorgesehene Rücksendeadresse mit.
Liegt ein berechtigter gesetzlicher Gewährleistungsfall vor, werden erforderliche Rücksendekosten nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Die Prüfung und Bearbeitung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Art des Produkts und des geltend gemachten Mangels.
Diese Verfahrenshinweise stellen keine zusätzliche Voraussetzung für die Ausübung zwingender gesetzlicher Verbraucherrechte dar.
10. Gesetzliche Rechte bei Mängeln
Liegt ein Sachmangel im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften vor, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Mängelrechte zu.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und kann insbesondere erfolgen durch:
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Reparatur der Ware, soweit dies nach den gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist;
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Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware.
Welche Form der Nacherfüllung verlangt werden kann und unter welchen Voraussetzungen eine bestimmte Art der Nacherfüllung verweigert werden darf, richtet sich ausschließlich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn eine Nacherfüllung unmöglich ist, verweigert wird, fehlgeschlagen ist oder dem Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zugemutet werden kann, können weitere gesetzliche Rechte bestehen, insbesondere:
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Minderung des Kaufpreises;
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Rücktritt vom Kaufvertrag;
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Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.